top of page

Gemeinsam Ärmel hochkrempeln und gegen Baumängel ankämpfen

Ein Mangel ist eine Abweichung vom Sollzustand.

  • Autorenbild: René Graf
    René Graf
  • 31. März
  • 1 Min. Lesezeit

Klingt einfach. Ist es nicht.

Denn die eigentliche Frage lautet: Was ist der Sollzustand — wenn kein Regelwerk greift, keine Vereinbarung getroffen wurde und der Unternehmer auf «das machen wir immer so» besteht?


Genau dort beginnt die eigentliche Gutachterarbeit.

In meiner Praxis begegne ich solchen Fällen ständig: Putzablösungen, bei denen die Druckfestigkeit im Labor nicht messbar ist. Farbabweichungen, für die keine Normgrenzwerte existieren. Haftzug bei harten Belägen ohne Normgrundlage. Oberflächenqualitäten, die «gefühlt» nicht stimmen — aber ohne Vergleichsbasis nicht beweisbar sind.


Die Lösung: Das Referenzverfahren.

Ich erstelle unter identischen Bedingungen — gleiche Materialien, gleiche Randbedingungen, Baustellenklima statt Normklima — Vergleichsproben. Die Referenz zeigt, was bei fachgerechter Ausführung möglich gewesen wäre. Die Differenz zeigt den Mangel.

Das ist keine Hilfskonstruktion.

Das ist Sachverstand in seiner reinsten Form: Rückgrat, technisches Urteilsvermögen und die Fähigkeit, auch dort belastbar zu urteilen, wo das Regelwerk schweigt.


Was das für Bauherren und Bauunternehmer bedeutet:

Ein Gutachten, das ausschliesslich auf Normen verweist, ist oft zu wenig. Ein guter Sachverständiger kann auch dort urteilen, wo das Regelwerk schweigt.



👉 Bist Du schon einmal in einem Streit gescheitert, weil kein Regelwerk den Sollzustand definiert hat?




 
 
 
bottom of page