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Gemeinsam Ärmel hochkrempeln und gegen Baumängel ankämpfen

🪵 Holz verrottet nicht einfach so....

  • Autorenbild: RenĂ© Graf
    René Graf
  • 13. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Holz verrottet, weil die falschen Entscheide getroffen werden.


In meiner Gutachterpraxis sehe ich es regelmässig: Holzkonstruktionen, die nach 5 bis 10 Jahren versagen – nicht wegen schlechter Materialqualität, sondern wegen fehlender oder falsch geplanter Holzschutzstrategie.


Die Lignum-Systematik zeigt, wie es geht:

→ Gebrauchsklassen GK 0–4 definieren die Beanspruchung. Wer nicht weiss, in welcher Klasse sein Bauteil liegt, kann keinen wirksamen Schutz planen. GK 0 bedeutet trocken und geschützt – GK 4 bedeutet dauerhafter Erdkontakt. Der Unterschied ist nicht graduell, er ist grundlegend.


→ Baulicher Holzschutz hat absolute Priorität. Überstand, Entwässerung, Hinterlüftung, Abstand zum Erdreich – diese Massnahmen entscheiden über Jahrzehnte. Wer hier spart, zahlt später mit Substanzverlust.

→ Physikalischer Holzschutz ist die zweite Verteidigungslinie – und wird in der Praxis systematisch unterschätzt. Holz nimmt Feuchtigkeit auf und gibt sie wieder ab. Dieser Zyklus ist unvermeidlich. Entscheidend ist, wie schnell die Abtrocknung erfolgt. Eine Konstruktion, die Feuchtigkeit hält, schafft optimale Bedingungen für Pilzbefall – selbst wenn das Holz chemisch behandelt wurde. Wärmedämmung, Dampfbremse und Belüftungsebene müssen so abgestimmt sein, dass der Holzfeuchtegehalt dauerhaft unter 20% bleibt. Oberhalb dieses Wertes beginnt der biologische Abbau.


→ Chemischer Holzschutz ist kein Freifahrtschein. Er ersetzt keine konstruktive und physikalische Planung. Er ergänzt sie – und nur dort, wo bauliche Massnahmen nachweislich nicht ausreichen.


→ Sanierung ist möglich – aber nur, wenn der Schaden früh erkannt wird. Das Lignum-Flussdiagramm zur Instandsetzung zeigt es klar: Jede Verzögerung vergrössert den Schaden exponentiell. Was heute eine Teilsanierung ist, wird morgen ein Totalersatz.

Was ich in Gutachten immer wieder festhalte: Die Gebrauchsklasse wurde nie schriftlich vereinbart. Weder im Werkvertrag noch im Planungsauftrag. Und der physikalische Nachweis – Holzfeuchte, Trocknungsreserve, Kondensatrisiko – fehlt in den Ausführungsunterlagen vollständig.


Das ist kein Bagatellversäumnis. Das ist ein Planungsfehler mit direkten Haftungsfolgen.





 
 
 

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