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Gemeinsam Ärmel hochkrempeln und gegen Baumängel ankämpfen

«Wasserabweisend» steht drauf.

  • Autorenbild: René Graf
    René Graf
  • 31. März
  • 1 Min. Lesezeit

Ob das auch drin ist — das ist die eigentliche Frage.

In meiner Gutachtertätigkeit an VAWD-Fassaden stösst man schnell auf einen Widerspruch: Der Hersteller deklariert den Putz als wasserabweisend. Der Schaden zeigt Durchfeuchtung. Wer hat Recht?


Das Problem liegt im Prüfverfahren. Es gibt zwei anerkannte Normmethoden zur Messung der kapillaren Wasseraufnahme — und sie liefern Werte, die sich nicht direkt vergleichen lassen.


DIN EN ISO 15148 misst über 24 Stunden an der tatsächlichen Putzoberfläche. DIN EN 1015-18 misst 90 Minuten an einer gebrochenen Bruchfläche.


Andere Ausgangsbedingungen, andere Einheiten, andere Aussagekraft.

In der Praxis bedeutet das: Ein Putz, der nach einer Norm als wasserabweisend gilt, kann nach der anderen Norm den Grenzwert überschreiten — ohne dass der Hersteller irgendetwas Falsches deklariert hat.


Was daraus folgt:

Wer bei einem Fassadenschaden auf Basis der CE-Kennzeichnung argumentiert, liegt möglicherweise auf der falschen Grundlage. Die Frage ist nicht nur «was steht im Merkblatt» — sondern welches Prüfverfahren den realen Beanspruchungen am Objekt tatsächlich entspricht.


WICHTIG: Die Putzanschlüsse müssen schlagregendicht ausgeführt sein.


Das ist Sachverstand. Das ist Gutachtertätigkeit.


👉 Hat Dir ein Hersteller schon einmal «normkonforme Deklaration» als Antwort auf einen Fassadenschaden entgegengehalten?





 
 
 

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