«Wasserabweisend» steht drauf.
- René Graf

- 31. März
- 1 Min. Lesezeit
Ob das auch drin ist — das ist die eigentliche Frage.
In meiner Gutachtertätigkeit an VAWD-Fassaden stösst man schnell auf einen Widerspruch: Der Hersteller deklariert den Putz als wasserabweisend. Der Schaden zeigt Durchfeuchtung. Wer hat Recht?
Das Problem liegt im Prüfverfahren. Es gibt zwei anerkannte Normmethoden zur Messung der kapillaren Wasseraufnahme — und sie liefern Werte, die sich nicht direkt vergleichen lassen.
DIN EN ISO 15148 misst über 24 Stunden an der tatsächlichen Putzoberfläche. DIN EN 1015-18 misst 90 Minuten an einer gebrochenen Bruchfläche.
Andere Ausgangsbedingungen, andere Einheiten, andere Aussagekraft.
In der Praxis bedeutet das: Ein Putz, der nach einer Norm als wasserabweisend gilt, kann nach der anderen Norm den Grenzwert überschreiten — ohne dass der Hersteller irgendetwas Falsches deklariert hat.
Was daraus folgt:
Wer bei einem Fassadenschaden auf Basis der CE-Kennzeichnung argumentiert, liegt möglicherweise auf der falschen Grundlage. Die Frage ist nicht nur «was steht im Merkblatt» — sondern welches Prüfverfahren den realen Beanspruchungen am Objekt tatsächlich entspricht.
WICHTIG: Die Putzanschlüsse müssen schlagregendicht ausgeführt sein.
Das ist Sachverstand. Das ist Gutachtertätigkeit.
👉 Hat Dir ein Hersteller schon einmal «normkonforme Deklaration» als Antwort auf einen Fassadenschaden entgegengehalten?
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