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Gemeinsam Ärmel hochkrempeln und gegen Baumängel ankämpfen

«Klimabeton». Klingt gut.

  • Autorenbild: René Graf
    René Graf
  • vor 22 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Was passiert, wenn niemand den Verarbeiter informiert — zeigt der Schadensfall.


Die Bauindustrie stellt um. Klinkerreduzierte Zemente, REA-Gips-Alternativen, Recyclingzuschläge in Spachtelmassen. Alles Teil des notwendigen Wegs zur CO-Neutralität bis 2050. So weit so gut.


Aber was mich als Baugutachter zunehmend beschäftigt: Diese veränderten Baustoffe haben andere Eigenschaften als die, die Verarbeiter seit Jahrzehnten kennen. Und die Kommunikation seitens der Hersteller ist — gelinde gesagt — teilweise unvollständig.


Ein Beispiel aus der Literatur, das ich in ähnlicher Form auch in der Praxis antreffe: Klimabeton CEM II/B-M, verbaut bei +4 bis +10°C Aussentemperatur. Der Zement abbindeverzögert, frostempfindlich, vom Hersteller selbst unter +10°C nicht mehr empfohlen — aber auf dem Lieferschein steht nach wie vor «C 25/30». Niemand informiert den Polier auf der Baustelle.


Die Folge: unzureichende Druckfestigkeit. Haftungsstreit. Gutachterauftrag.

Was das rechtlich bedeutet:

Wer als Unternehmer Baustoffe verarbeitet, ohne die veränderten Eigenschaften zu kennen, trägt das Risiko — auch wenn der Hersteller schweigt. Die Haftungsfrage ist komplex.


Meine Empfehlung:

Technische Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter vor der Verarbeitung lesen — nicht als Formalie, sondern als Pflicht. Und bei neuen oder umgestellten Produkten: Im Zweifel Probe nehmen und dokumentieren.


Die Baustelle ist kein Forschungslabor. Aber sie wird zunehmend dazu gemacht.


👉 Hast Du bei aktuellen Projekten schon Auffälligkeiten mit neuen Baustoffen festgestellt?





 
 
 

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