«Klimabeton». Klingt gut.
- René Graf

- vor 22 Stunden
- 1 Min. Lesezeit
Was passiert, wenn niemand den Verarbeiter informiert — zeigt der Schadensfall.
Die Bauindustrie stellt um. Klinkerreduzierte Zemente, REA-Gips-Alternativen, Recyclingzuschläge in Spachtelmassen. Alles Teil des notwendigen Wegs zur CO-Neutralität bis 2050. So weit so gut.
Aber was mich als Baugutachter zunehmend beschäftigt: Diese veränderten Baustoffe haben andere Eigenschaften als die, die Verarbeiter seit Jahrzehnten kennen. Und die Kommunikation seitens der Hersteller ist — gelinde gesagt — teilweise unvollständig.
Ein Beispiel aus der Literatur, das ich in ähnlicher Form auch in der Praxis antreffe: Klimabeton CEM II/B-M, verbaut bei +4 bis +10°C Aussentemperatur. Der Zement abbindeverzögert, frostempfindlich, vom Hersteller selbst unter +10°C nicht mehr empfohlen — aber auf dem Lieferschein steht nach wie vor «C 25/30». Niemand informiert den Polier auf der Baustelle.
Die Folge: unzureichende Druckfestigkeit. Haftungsstreit. Gutachterauftrag.
Was das rechtlich bedeutet:
Wer als Unternehmer Baustoffe verarbeitet, ohne die veränderten Eigenschaften zu kennen, trägt das Risiko — auch wenn der Hersteller schweigt. Die Haftungsfrage ist komplex.
Meine Empfehlung:
Technische Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter vor der Verarbeitung lesen — nicht als Formalie, sondern als Pflicht. Und bei neuen oder umgestellten Produkten: Im Zweifel Probe nehmen und dokumentieren.
Die Baustelle ist kein Forschungslabor. Aber sie wird zunehmend dazu gemacht.
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