Fenster dicht – das hat der Unternehmer versichert.
- René Graf

- vor 1 Tag
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Die Messung sagte etwas anderes.
Holzfeuchte bis 18,5 % im Innenfalz – in einem Bereich, wo nachweislich keine Feuchtigkeit auftreten darf. Der zulässige Wert liegt bei maximal 11 %.
Das ist keine Toleranzüberschreitung.
Das ist ein Wert, der auf systematisches Versagen hinweist.
Der Standort: exponierte Lage, über 1'700 m ü. M. Wind, Föhneinfluss, Böenspitzen bis 100 km/h. Die SIA 331 ist in diesem Fall eindeutig:
→ Windlastklasse B5 gemäss SN EN 12210
→ Schlagregendichtheitsklasse 9A gemäss SN EN 12208
→ Luftdurchlässigkeitsklasse 4 gemäss SN EN 12207
Was eingebaut wurde, erfüllt diese Anforderungen nicht.
Dazu kommt: Fensterbänke mit Kontergefälle zum Fenster hin – das Wasser läuft also nicht ab, sondern direkt in die Konstruktion. Fensterrahmen ohne sekundäre Entwässerung. Leibungsanschlüsse, die nicht schlagregendicht ausgeführt wurden.
Das Wasser findet immer seinen Weg. Die Frage ist nur, ob man ihm einen kontrollierten Weg gebaut hat – oder keinen.
Die Kostenschätzung allein für die Fenster und Fassadenanschlüsse: über CHF 450'000.–. Bei einem Objekt, das keine zehn Jahre alt ist.
Wer trägt die Verantwortung – der Planer, der die falschen Klassen ausgeschrieben hat, oder der Unternehmer, der sie ohne Hinweis umgesetzt hat?





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