🏗️ Dachmangel: Bagatelle oder die Spitze des Eisbergs?
- René Graf

- vor 16 Stunden
- 1 Min. Lesezeit
Kleine Auffälligkeit an der Dachhaut – grosser Schaden darunter.
Genau das zeigt ein aktueller Fall aus meiner Gutachtertätigkeit:
Ein Flachdach mit falschen Schichtaufbauten, ohne Überdämmung und ungenügendem Schutz der Abdichtung.
Die Bauteilöffnung offenbarte das eigentliche Ausmass:
Die Holzkonstruktion und die Dachschalung waren durch lang andauernde Durchfeuchtung bis zur Moderfäule geschädigt.
Standsicherheit der Holzkonstruktion und wirksame Wind-/Sogsicherung der Dachabdichtung – beides nicht mehr gegeben.
Zwei Ursachen, die zusammenwirkten:
Einerseits Wasserereintritte über kleinere Nahtfehler an der Schweissung oder Leckagen. Andererseits ein falsch gewählter Schichtenaufbau – ein Planungsfehler, der sich erst Jahre später manifestierte.
Was das bedeutet:
Wer als Eigentümer eine solche Auffälligkeit nicht fachkundig abklären lässt, riskiert nicht nur eskalierende Folgeschäden – sondern auch den Verlust von Gewährleistungsansprüchen durch versäumte Rüge sowie eine mögliche Mitverantwortung bei Personenschäden durch verletzte Verkehrssicherungspflicht.
Mein Fazit:
Eine sichtbare Kleinigkeit am Dach ist kein Grund zur Panik – aber immer ein Grund zur fachkundigen Beurteilung.
Wer früh handelt, sichert Substanz, Ansprüche und Kosten.





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