top of page

Gemeinsam Ärmel hochkrempeln und gegen Baumängel ankämpfen

🏗️ Dachmangel: Bagatelle oder die Spitze des Eisbergs?

  • Autorenbild: René Graf
    René Graf
  • vor 16 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Kleine Auffälligkeit an der Dachhaut – grosser Schaden darunter.

Genau das zeigt ein aktueller Fall aus meiner Gutachtertätigkeit:


Ein Flachdach mit falschen Schichtaufbauten, ohne Überdämmung und ungenügendem Schutz der Abdichtung.


Die Bauteilöffnung offenbarte das eigentliche Ausmass:

Die Holzkonstruktion und die Dachschalung waren durch lang andauernde Durchfeuchtung bis zur Moderfäule geschädigt.

Standsicherheit der Holzkonstruktion und wirksame Wind-/Sogsicherung der Dachabdichtung – beides nicht mehr gegeben.


Zwei Ursachen, die zusammenwirkten:

Einerseits Wasserereintritte über kleinere Nahtfehler an der Schweissung oder Leckagen. Andererseits ein falsch gewählter Schichtenaufbau – ein Planungsfehler, der sich erst Jahre später manifestierte.


Was das bedeutet:

Wer als Eigentümer eine solche Auffälligkeit nicht fachkundig abklären lässt, riskiert nicht nur eskalierende Folgeschäden – sondern auch den Verlust von Gewährleistungsansprüchen durch versäumte Rüge sowie eine mögliche Mitverantwortung bei Personenschäden durch verletzte Verkehrssicherungspflicht.


Mein Fazit:

Eine sichtbare Kleinigkeit am Dach ist kein Grund zur Panik – aber immer ein Grund zur fachkundigen Beurteilung.

Wer früh handelt, sichert Substanz, Ansprüche und Kosten.




 
 
 

Kommentare


bottom of page