Weisse Wanne, aber welche Dichtigkeitsklasse?
- René Graf

- vor 15 Stunden
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Das Schweigen in der Nutzungsvereinbarung kostet Bauherren viel Geld.
In der Praxis erlebe ich es regelmässig: Eine Weisse Wanne (WDB) wird geplant und ausgeführt — aber die Dichtigkeitsklasse nach SIA 272 wurde nie schriftlich vereinbart.
Was die Norm verlangt: In der Nutzungsvereinbarung legt der Bauherr und der Projektverfasser die Anforderungen an die Dichtigkeit eines Bauwerks oder Bauteils fest. Dazu werden die Dichtigkeitsklassen verwendet, wie sie z.B. in der SIA-Norm 272 beschrieben sind.
Die Festlegung der Dichtigkeitsklassen unterliegt dem Bauherrn unter Berücksichtigung seiner technischen und wirtschaftlichen Anforderungen.
Was die Realität zeigt: Die Nutzungsvereinbarung fehlt. Oder sie ist unvollständig. Und dann kommt der Schaden.
Im Schadenfall zunächst einmal niemand verantwortlich — nach einem Gutachten zumeist alle.
Dabei sind die Anforderungen klar:
SIA 272 definiert vier Dichtigkeitsklassen:
DK 1 → vollständig trocken
DK 2 → leicht feucht, einzelne Feuchtstellen zugelassen, kein tropfendes Wasser
DK 3 → feucht, Tropfstellen zulässig
DK 4 → feucht bis nass (untergeordnete Nutzung)
Auf Grundlage der grösstmöglichen Nutzung der erdberührten Bauteile fallen heute fast alle Bereiche in die Dichtigkeitsklasse 1 und 2.
Das baurechtliche Problem: Ohne vereinbarte Dichtigkeitsklasse gibt es keine klare Soll-Beschaffenheit. Weder Planer noch Unternehmer können ihre Leistung abgrenzen. Im Streitfall — und der kommt — ist der Gutachter das Mass aller Dinge. Das ist teuer und vermeidbar.
Als zertifizierter Baugutachter (DIN EN ISO/IEC 17024) sehe ich diesen Mangel bei einem Grossteil der Kellerabdichtungsdispute: Nicht die Ausführung war das primäre Problem — die fehlende Vereinbarung war es.
Mein Appell an Bauherren, Planer und Unternehmer: Legen Sie die Dichtigkeitsklasse vor Baubeginn verbindlich in der Nutzungsvereinbarung fest.





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