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Gemeinsam Ärmel hochkrempeln und gegen Baumängel ankämpfen

Neubau. Abnahme verweigert. Und das zu Recht.

  • Autorenbild: René Graf
    René Graf
  • vor 1 Tag
  • 2 Min. Lesezeit

Was wurde festgestellt:

🔴 Schlagregendichte Anschlüsse — nirgends vorhanden Sämtliche Übergänge von Fensterbänken zu Streifbänken sind nicht schlagregendicht ausgeführt. Schwedenmeter und Lanzette konnten ohne Widerstand eingeführt werden. Die bestellten Anputzleisten mit Bewegungsaufnahme (BG1) wurden nicht montiert. Nach Bauteilöffnung: Kondensat innerhalb der Dämmschicht.

🔴 Sockelausbildung — komplett mangelhaft Kein Kapillarschnitt, keine Schutzbeschichtung, falsche Verklebung. Die Sockelbleche liessen sich mit minimalem Kraftaufwand im Stossbereich ablösen. Das Gefälle fehlt. Jede einzelne Anforderung des SMGV-Merkblatts Nr. 61 — Stand der Technik seit 2017 — wurde verfehlt.

🔴 Schwarze Beschichtung ohne TSR-Optimierung Im Januar, bei 3 °C Lufttemperatur und leichter Sonneneinstrahlung: gemessene Oberflächentemperatur 57,4 °C. Der Grenzwert nach SIA 243 liegt bei einem HBW von 30. Schwarze Fassadenfarbe erreicht typischerweise TSR-Werte von 5–10 %. Ohne TSR-optimierte Beschichtung ist diese Ausführung nicht zulässig — und hätte zu einer Abmahnung nach Art. 25 SIA 118 führen müssen.

🔴 Putzschichtstärken unterschritten Soll-Mindestschichtstärke laut Vorgaben des Fassadenbauers selbst: 9 mm. Gemessen an den entnommenen Probestücken: 6 mm. Die Gewebearmierung liegt in der Mitte statt im äusseren Drittel — normwidrig nach SIA 243.

🔴 Geländer — sicherheitsrelevant Die Geländer erfüllen die Anforderungen nach SIA 261 nicht. Bereits bei weit unter der Normlast von 0,8 kN/m verformten sich die Pfosten horizontal um mehr als 4 cm. Zulässig wären 2,2 cm. OR Art. 58 — Werkeigentümerhaftung — ist hier unmittelbar relevant.

🔴 Brüstungsbleche — nicht dilatationsgerecht Ein schwarzes Aluminiumblech in der vorgefundenen Länge dehnt sich über einen Temperaturbereich von −10 °C bis +80 °C um rund 36 mm aus. Die Dilatationsfugen sind bereits bei Bestandstemperaturen stumpf gestossen. Das System wird der thermischen Beanspruchung nicht standhalten.


Fazit des Gutachtens: Eine punktuelle Sanierung ist nicht möglich. Der gesamte Putzaufbau muss bis auf die Dämmung entfernt und nach Norm neu aufgebaut werden. Sämtliche Blechteile sind schlagregendicht neu zu erstellen. Die Geländer sind fachgerecht nachzumontieren.


Das Werk gilt als nicht als abgenommen — und nach diesem Gutachten ist klar, weshalb.



 
 
 

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