Unsichtbar entwässerte Fensterzargen haben unbestritten einen optischen Anreiz.
Solche Zargen dürfen nur bei NICHT saugenden Unterkonstruktionen und Bekleidungen ausgeführt werden.
Das letzte Bild zeigt den Unterschied.
Viele QS Verantwortliche übersehen solche kleinen Details.
Die falsche Anwendung verursacht jedoch einen Totalschaden im Bereich der Unterkonstruktion und der Bekleidung.
Nicht rechnerisch nachgewiesen, jedoch unter Berücksichtigung von der Schlagregen Norm 600 Pa und der Annahme von 25 Liter Wasser/m2 und h, gehe ich davon aus, dass bei einer solchen Zarge im Sturz (Öffnung 20mm) 0.2 Liter Wasser pro Stunde in die Leibungszarge eindringt. Dieses Wasser soll nun während einem Schlagregen von z.B 3-4h über diese kleine "Entwässerung" (Skizze Entwässerung Zarge) weichen?
Alles kein Problem, bei einer unverrottbaren Unterkonstruktion und einer nicht saugenden Bekleidung.
Weiter wird oft das Oberflächen Tauwasser auf der Rückseite der Bekleidung unterschätzt.
Bei diesen Bekleidungen kann eine unsichtbare Entwässerung erstellt werden:
(Die Unterkonstruktion muss in jedem Fall unverrottbar sein. z.B Alu Tragwinkel)
- Blechbekleidung
- HPL Platten (High Pressure Laminate)
- Photovoltaik Fassaden
- Glasfassaden
- Stein, Beton oder Naturschiefer
Liste nicht abschliessend....
Eine Hinterlüftungsebene von ungestörten 40mm bei offenen Bekleidungen ist ebenfalls zu planen. Je nach Ausführung wird auch noch eine Fassadenbahn nötig.
Bei diesen Fassaden muss die Zarge sichtbar entwässert sein:
- Putzträgerplatten mit Putz
- Holzfassaden
- Faserzement
Liste nicht abschliessend....
Wenn die Tragkonstruktion aus einem Holzbau besteht, dann sollte auch hier die Zarge sichtbar entwässert sein.
VAWD (Kompaktfassade)? Hier gibt es in Zusammenhang mit Aluzargen noch ganz viele andere Details welche beachtet werden müssen. Das würde hier zu weit führen.
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